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Handlungsaufruf

Verkehrszeichen Achtung

Beschriftung

DSGVO (Datenschutzgrundverordnung)

Die DSGVO regelt für die gesamte EU (mehr oder weniger) einheitlich die Verarbeitung personenbezogener Daten. Dies betrifft nicht nur Internetseiten, sondern alle Formen der Datenverarbeitung (Telefon, Fax, Post, …). Zielsetzung ist hierbei die Transparenz der Datenverarbeitung. Unter Verarbeitung wird letztendlich alles zusammengefasst, was mit Daten geschieht (lesen, ändern, löschen, auswerten, Weitergabe an Dritte, …). Der „Inhaber“ der Daten muss über die Verarbeitung informiert sein und in der Regel zustimmen.
Datenschutzerklärung

Sobald Daten auf einer Internetseite verarbeitet werden (was in der Regel immer der Fall ist) muss über die Datenschutzerklärung ersichtlich sein, welche Daten von wem und wozu verarbeitet werden. Zudem muss die Möglichkeit angegeben werden der Verarbeitung zu widersprechen sowie eine kostenlose Datenauskunft zu erhalten. Die Datenschutzerklärung muss nach Vorgabe der DSGVO vollständig und dennoch übersichtlich und verständlich sein. In der Praxis lesen vermutlich genau so wenig Seitenbesucher die Datenschutzerklärung wie eine AGB (Allgemeine Geschäftsbedingung). Dennoch sollte auf keinen Fall eine Datenschutzerklärung nur kopiert werden sondern individuell und korrekt angepasst sein, da gerade beim Kopieren einer vorhandenen Datenschutzerklärung falsche Inhalte übernommen werden oder Inhalte fehlen. Daher sollte eine Datenschutzerklärung durch einen Fachanwalt oder Datenschutzbeauftragten in Kooperation mit dem Seitenbetreiber erstellt werden.{/gspeech}